Die Pflegekammer Rheinland-Pfalz drängt auf eine Pauschale zur Sicherstellung der Finanzierung ambulanter Pflege und für zusätzliche Liquidität der Pflegedienste. Die finanzielle Basis in diesem Bereich sei dringend zu stärken, forderte Kammerpräsident Markus Mai am Montag und schlug eine Vorhalte- oder Schwankungspauschale vor. Denn die bisherige Refinanzierung der Leistungen im Rahmen des SGB V und XI sei "absolut unzureichend".
Pflegeexpertise nicht zum Nulltarif zu haben
Gleichzeitig steige die tarifliche Vergütung der Mitarbeitenden. Das sei zwar "absolut zu begrüßen", führe aber zusammen mit der mangelhaften Refinanzierung zu einem Ungleichgewicht, das die Existenz vieler Sozialstationen gefährde und bereits zu Insolvenzen geführt habe oder drohe, weitere zu verursachen.
Die fortwährenden Anforderungen an zusätzliche Expertise, insbesondere im Bereich der chronischen Wundversorgung und der Betreuungskräfte, belasteten die ambulanten Dienste finanziell erheblich, argumentierte Mai.
Zudem würden die Kosten für Weiterbildungen und die Deckung von Vertretungssituationen während dieser Schulungen bislang nicht ausreichend refinanziert.
Pflegeheime könnne Defizite der ambulanten Pflege nicht auffangen
Der Kammerpräsident unterstrich außerdem die Auswirkungen des hohen Krankenstands aufgrund von Überlastung der Mitarbeitenden, der dazu führe, dass Anfragen pflegebedürftiger Personen nicht mehr angemessen zu bedienen sind. Dies führe zu erheblichen Defiziten in der Pflegeversorgung, die auch beispielsweise durch Pflegeheime nicht mehr aufzufangen seien.
Daneben fehle aufgrund der leistungsbezogenen Vergütung und der gleichzeitigen Vorhaltung von Infrastruktur immer mehr Geld in der Kasse.
Neben einer Vorhalte- oder Schwankungspauschale bedürfe es aber auch "schnell" bundesgesetzlicher Maßnahmen zur Sicherstellung der Liquidität der Pflegedienste.